In zwei weiteren Hausschweinbeständen im südlichen Kreisgebiet von Groß-Gerau ist das Afrikanische-Schweinepest-Virus (ASP) bestätigt worden. Die Betriebe halten 17 und 170 Schweine in ihren Beständen, teilt das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Aufgrund der aktuellen Lage nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind derzeit alle schweinehaltenden Betriebe in der Region behördlich aufgefordert, ihre Bestände täglich auf Krankheitserscheinungen hin zu untersuchen und diese umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Dies war am Montag geschehen. In dem kleineren Bestand wurde ein totes Tier gemeldet. In dem größeren Betrieb fiel dem Halter auf, dass einige seiner Tiere auffällig schwach waren und verstärkt versuchten, sich zu kühlen. Dies spricht für ein Fieber. Das Kreisveterinäramt nahm sofort Proben, die noch am Abend vom Landeslabor als positiv bestätigt wurden. Beide Schweinebestände müssen aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet werden. Es mussten sogar unmittelbar in wenigen Fällen Nottötungen vorgenommen werden, um unnötiges Leiden für die Tiere zu vermeiden.
Das Geschehen konzentriert sich auf den südlichen Kreis Groß-Gerau
Die wiederholten Ausbrüche in Hausschweinbeständen sind regional stark konzentriert und verdeutlichen die enorm hohe Viruslast in dem Gebiet rund um die Knoblochsaue und den Kühkopf. Die hohe Viruslast kommt nicht überraschend. Sie wurde bereits von der EU-Veterinärmission vorhergesagt, die sich vor rund zwei Wochen ein Bild von der Krisenarbeit in Hessen und Rheinland-Pfalz vor Ort gemacht hat. Es verdeutlicht aber auch, dass es den Behörden bisher gut gelungen ist, eine Verschleppung in angrenzende Regionen zu verhindern. Deshalb ist es so wichtig, dass die gesamte Bevölkerung sich an die geltenden Restriktionen hält, um das Seuchengeschehen auch künftig möglichst regional zu begrenzen.
Das gilt zum einen für die Bevölkerung, die aufgerufen ist, die Wege im freien Gelände nicht zu verlassen und ihre Hunde anzuleinen. Zum anderen auch für die Landwirtschaft, die vor einer maschinellen Bearbeitung ihrer Felder und Äcker zwingend sicherstellen muss, dass die Flächen frei von lebenden und toten Wildschweinen sind und ihre Arbeiten bei den zuständigen Veterinärämtern genehmigen lassen muss. Alle schweinehaltenden Betriebe sind dazu aufgefordert, zwingend die strengsten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und ihre Bestände fortlaufend zu kontrollieren.
23. Juli 2024/ Landwirtschaft - Hessen/ Deutschland. https://landwirtschaft.hessen.de