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Welchen Status hat in der Corona-Krise die Landwirtschaft für die Bundesregierung?

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 23. März 2020 die Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt.

26 März 2020
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Corona-Krise - welche Auswirkungen gibt es generell für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens, ob er eine ausreichende Anzahl an Arbeitskräften zur Verfügung hat. Ob bzw. welche Vorkehrungen gegen einen Arbeitskräftemangel getroffen werden können, wird je nach Betrieb unterschiedlich zu beurteilen sein. Kommt es zu Ausfällen bei ausländischen Saisonarbeitskräften, können neben der eigenen Akquise von Arbeitskräften auch die Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung über die örtliche Arbeitsagentur genutzt werden.

Eine Coronavirus-Infektion ist eine Infektion des Menschen. Derzeit gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass eine Übertragung des Corona-Virus vom Menschen auf Tiere erfolgt (siehe auch Antwort 3). Insofern beeinträchtigt sie auch nicht die Gesundheit und die Leistung von Nutztieren. Es handelt sich nicht um eine Tierseuche, die staatlich bekämpft wird, und deshalb existieren auch keine Regelungen im Tierseuchenrecht zur Entschädigung z. B. von Tierverlusten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wirkt im Krisenstab der Bundesregierung mit und steht im engen Austausch mit den zuständigen Behörden.

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Kann das Coronavirus von Haustieren auf Menschen und umgekehrt von Menschen auf Haustiere übertragen werden?

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Coronavirus nicht von Haustieren auf Menschen oder umgekehrt von Menschen auf Haustieren übertragen werden. Nach den vorliegenden Stellungnahmen des European Centre for Disease Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) gibt es keine Hinweise auf Infektionen von Haus- und Nutztieren mit SARS-CoV-2. Allerdings fehlen derzeit noch tiefergehende wissenschaftliche Untersuchungen. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurden daher erste Experimente zur Empfänglichkeit von Nutztierspezies wie Schwein und Huhn begonnen.

Für die klassischen Haustiere wie Hund und Katze werden zunächst keine weiteren zwingenden Maßnahmen wie die Absonderung, Trennung oder Quarantäne empfohlen. Allerdings kann im Einzelfall und bei Auftreten von klinischen Symptomen eine Beprobung und Testung der Tiere auf eine SARS-CoV-2 Infektion durchgeführt werden, um weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen. In diesem Fall sollte sich das zuständige Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

Es ist immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt, etwa, Hände gründlich mit Seife zu waschen.

25. März 2020/ BMEL/ Deutchsland.
https://www.bmel.de

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