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Wie ist die aktuelle KSP-Lage in Brasilien?

Die OIE hat das Auftreten der KSP in einem weiteren Bundesstaat in der nicht krankheitsfreien Zone bestätigt, konkret in Alagoas, wo im laufenden Oktober sieben Ausbrüche festgestellt wurden.

29 Oktober 2019
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Nach den Ausbrüchen der Klassischen Schweinepest (KSP) im Bundesstaat Ceará im Jahr 2018 und in Piauí im Jahr 2019 sind nun im Rahmen der verstärkten Überwachung hämorrhagischer Krankheiten auch Ausbrüche im Bundesstaat Alagoas festgestellt worden, der sich in dem Gebiet befindet, das als nicht frei von der Klassischen Schweinepest eingestuft ist. Seit Oktober 2018 hat die OIE 51 Ausbrüche in Ceará, 14 in Piauí und 7 in Alagoas bestätigt.

Brasilien wurde in zwei Zonen mit unterschiedlichem Tiergesundheitsstatus in Bezug auf die Klassische Schweinepest (KSP) unterteilt: eine von der OIE im Juni 2016 als krankheitsfrei eingestufte Zone (Bundesstaaten Rio Grande do Sul, Santa Catarina, Acre, Bahia, Espírito Santo, Goias, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Paraná, Rio de Janeiro, Rondônia, São Paulo, Sergipe, Tocantins, Distrito Federal sowie die Gemeinden Guajará und Boca do Acre, der südliche Teil der Gemeinde Canutama und der südwestliche Teil der Gemeinde Labrea im Bundesstaat Amazonas) und eine nicht krankheitsfreie bzw. infizierte Zone (Bundesstaaten Alagoas, Amapá, Amazonas, Ceará, Maranhão, Pará, Paraíba, Pernambuco, Piauí, Rio Grande do Norte und Roraima).

KSP-Lage in Brasilien

KSP-Lage in Brasilien

In der krankheitsfreien Zone wurde die Krankheit seit Januar 1998 nicht mehr nachgewiesen. In der nicht krankheitsfreien Zone hatte Brasilien den letzten Ausbruch im August 2009 gemeldet, doch dann tauchte die Krankheit im Oktober 2018 in Ceará, im Mai im benachbarten Bundesstaat Piauí und jetzt in Alagoas wieder auf.

Der Transitverkehr und die Verbringung von Tieren zwischen der krankheitsfreien und der nicht als krankheitsfrei eingestuften Zone ist untersagt, und es gibt klare, durch natürliche Gegebenheiten und Kontrollpunkte geschützte Grenzen, an denen kontinuierliche Überwachungs- und Risikominimierungsmaßnahmen gegen die Einschleppung der Seuche in die krankheitsfreie Zone eingerichtet wurden, die sich an den in den amtlichen Vorschriften des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht und Ernährung festgelegten Einschränkungen orientieren.

Montag, 21. Oktober 2019/ 333-Redaktion auf Grundlage von Angaben der OIE.

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