Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung (EU) 2015/1474 der Kommission vom 27. August 2015 über die Verwendung wiederaufbereiteten Heißwassers zur Entfernung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Schlachtkörpern veröffentlicht.
Mit dieser Verordnung wird die Verwendung wiederaufbereiteten Heißwassers als Methode zur Dekontamination von Schlachtkörpern genehmigt, nachdem das Gremium für biologische Gefahren der EFSA im September 2010 ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten erstellte. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass wiederaufbereitetes Heißwasser mikrobiologische Oberflächenverunreinigungen ebenso wirksam verringert wie heißes Trinkwasser und dass bei seiner Verwendung die mikrobiologischen Risiken durch bestimmte hitzebeständige Bakteriensporen als Hauptrisiken zu betrachten sind.
Aus diesem Grund gestattet es die Verordnung (EU) 2015/1474 den Lebensmittelunternehmern, unter Beachtung bestimmter Bedingungen wiederaufbereitetes Heißwasser zur Entfernung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Schlachtkörpern zu verwenden.
Freitag, 28. August 2015/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
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