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Wiederinbetriebnahme des Unternehmens Tönnies Lebensmittel

In einem Probetrieb soll der Bereich am Freitag die Arbeit aufnehmen können. In dem Probebetrieb dürfen nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet.

17 Juli 2020
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Aufgrund der Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Behörden wurden nochmals Begehungen zur Abnahme der durch das Hygienekonzept und der wissenschaftlichen Expertise vorgegeben Installationen (bspw. Trennelemente aus Plexiglas) am heutigen Tag vor Ort durch die Gutachter und Experten durchgeführt. Auch Kaltrauchtestungen waren Teil der Inaugenscheinnahme.

Auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise, dem Hygienekonzept und in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden hat Bürgermeister Theo Mettenborg die Teilaufhebung für den Bereich „Zerlegung“ verfügt. Ab sofort dürfen die 2.714 (1.387 Schweinezerlegung, 415 Sauenzerlegung, 912 Nebenbereiche) Mitarbeitenden das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.

In einem Probetrieb soll der Bereich am Freitag die Arbeit aufnehmen können. In dem Probebetrieb dürfen nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiter verarbeitet werden. Danach ist ein schrittweises „Hochfahren“ des Bereiches denkbar. Die Festlegungen hierzu erfolgen nach Bewertung des morgigen Probebetriebes.

Der Teilbereich „Zerlegung“ wies vor den zusätzlichen Maßnahmen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Durch die zusätzlichen Installationen (Hepa-Filtration, Trennelemente aus Plexiglas, etc.) konnte durch gutachterliche Stellungnahmen das Risiko nachweislich minimiert werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wird die zuvor genannte Produktionsbeschränkung verfügt.

Für die Wiederinbetriebnahme sind insbesondere folgende Maßnahmen anzuwenden:

  • Hepa-Filtration und weitere raumluftverbessernde Maßnahmen: Neben den bestehenden UV-Entkeimungssystemen werden zusätzliche Hepa-Filtrationssysteme installiert. Durch eine erhöhte Frischluftzufuhr wird die Raumluft zusätzlich verbessert.
  • Wohnen und Transport: Die Wohnraumkontrollen werden verstärkt, insofern die Räumlichkeiten in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Die Wohnraumbewirtschaftung wird mittelfristig eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft übernehmen. Die Mitarbeiterbeförderung wird optimiert: Je Fahrzeugtyp ist eine maximale Personenanzahl vorgegeben.
  • Adressmanagement: Es wird eine aktuelle Datenbank für Wohn- und Aufenthaltsadressen aller Beschäftigten erstellt.
  • Reihentestung: Alle Produktionsbeschäftigten werden zweimal wöchentlich getestet. Hierfür wird ein mobiles Zelt am Werkseingang errichtet. Reiserückkehrer sollen in der Woche täglich getestet werden.
  • Mitarbeiterschulung: Es werden Mitarbeiterschulungen hinsichtlich der Sicherheitsregeln und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durchgeführt.
  • Arbeitsmedizinische Versorgung und ärztlicher Check: Der automatische Temperaturscanner wird um einen ärztlichen Check aller am Drehkreuz eintreffenden Mitarbeiter zu Schichtbeginn ergänzt.
  • Kantinenkonzept: Alle Mitarbeiter des Teilbereiches werden einen separaten Kantinenbereich nutzen.
  • Sozialräume und betriebliche Wegeführung: Die Laufwege vom Werkseingang bis zum Arbeitsplatz wurden festgelegt. Die Produktionsprozesse ermöglichen gestaffelte Pausenzeiten. Es findet keine Vermischung des Personals statt.
  • Mund-Nasen-Schutz: In allen Betriebsgebäuden ist die Nutzung eines medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  • Mindestabstände: Zwischen den Beschäftigten wird durch abgehangene Vorhänge eine Trennung erreicht. Die Arbeitsplätze erfüllen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
  • Kontrollen: Es finden weitere Kontrollen statt, die Frequenz wird erhöht. Grundsätzlich dürfen auf dem Betriebsgelände nur Mitarbeiter arbeiten, die nicht unter Quarantäne stehen und ein Negativattest vorlegen können. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.

16. Juli 2020/ Rheda-Wiedenbrück/ Deutschland.
https://www.rheda-wiedenbrueck.de

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