Die Russische Föderation hat WTO-Konsultationen mit der Europäischen Union beantragt, um die Behauptung Russlands zu stützen, das Land sei der WTO-Entscheidung über seine Maßnahmen in Bezug auf die Einfuhr von lebenden Schweinen, frischem Schweinefleisch und anderen Schweinefleischprodukten aus der Europäischen Union nachgekommen.
Der Antrag wurde den WTO-Mitgliedern am 30. Januar übergeben.
In seinem Antrag auf Konsultationen gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Vereinbarung über die Beilegung von Streitigkeiten (DSU) nennt Russland die verschiedenen Maßnahmen, die es ergriffen hat, um die von der WTO festgestellten Unvereinbarkeiten zu beseitigen, wie etwa die Wiederaufnahme der Einfuhren von Schweinefleischprodukten aus der EU und ihren Mitgliedstaaten (mit Ausnahme der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebiete). Durch diese Maßnahmen seien, laut Russland, die Entscheidungen innerhalb der angemessenen Frist vollständig umgesetzt worden.
Am 19. Dezember 2017 hatte die EU bei der WTO die Genehmigung zur Aussetzung von Zugeständnissen im Rahmen der WTO-Übereinkünfte in Höhe von 1,39 Mrd. EUR zuzüglich einer jährlichen Steigerungsrate von 15 % beantragt, da sie der Auffassung ist, dass Russland der früheren WTO-Entscheidung nicht nachgekommen sei. Russland erhob Einspruch gegen diesen Antrag, und die Angelegenheit wurde an das Schiedsgericht verwiesen.
Dienstag, 30. Januar 2018/ WTO.
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