Im vergangenen Dezember wurde auf der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi (Kenia) das sogenannte „Nairobi-Paket“ verabschiedet, das die Abschaffung der Exportsubventionen für Agrarerzeugnisse vorsieht und als das „bedeutendste Ergebnis in Sachen Landwirtschaft“ in der 20-jährigen Geschichte der Organisation gepriesen wurde.
WTO-Generaldirektor Roberto Azevêdo erklärte, es handele sich dabei um eine seit langem erhobene Forderung verschiedener WTO-Mitglieder, darunter vor allem Entwicklungsländer, da diese Subventionen ein enormes Potenzial für Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf die nationale Produktion und den Handel mit sich bringen.
Mehrere Länder unterstützen derzeit ihre Agrarexporte mithilfe von Exportsubventionen. Die rechtlich verbindliche Entscheidung sieht eine Abschaffung dieser Subventionen vor und soll in Zukunft verhindern, dass die Regierungen den Welthandel verzerren.
Die Entscheidung verpflichtet die Industriestaaten zu einem unverzüglichen Abbau der Subventionen für Agrarexporte, ausgenommen einige wenige Produkte, während den Entwicklungsländern noch bis 2018 Zeit gegeben wird.
Ferner wurden auf der Konferenz folgende Entscheidungen getroffen:
- Bis auf Weiteres ist es den Entwicklungsländern gestattet, die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung beizubehalten.
- Entwicklungsländer können auf eine Sonderschutzklausel (Special Safeguard Mechanism – SSM) zurückgreifen, wenn sich die Einfuhrmenge übermäßig erhöht.
- Die Industriestaaten verpflichten sich dazu, Baumwollexporteuren aus weniger entwickelten Ländern ab 2016 einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gestatten, sofern dies mit bereits bestehenden Abkommen vereinbar ist.
Samstag, 19. Dezember 2015/ WTO.
https://www.wto.org
Montag, 21. Dezember 2015/ FAO.
http://www.fao.org