Das Zeichen steht für Qualität und Transparenz in der Lebensmittelproduktion und kann in einem ersten Schritt für folgende Produktgruppen verwendet werden:
- Fleisch und Fleischwaren (Rind, Schwein, Geflügel)
- frische Eier
- Obst, Gemüse, Kartoffeln
Das Herkunftskennzeichen Deutschland kann für die Molkereiprodukte Trinkmilch, Joghurt pur, Quark pur und ggf. für weitere Erzeugnisse ebenfalls genutzt werden, soweit die Kriterien erfüllt sind. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen.
Die Einführung des Herkunftskennzeichens ist das Ergebnis einer umfangreichen Branchenvereinbarung, die Herkunftskriterien für die gekennzeichneten Produkte festlegt und sicherstellt, dass nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen, das Zeichen tragen dürfen. Das Regelwerk ist nun vollständig und wurde durch den Steuerungskreis des ZKHL verabschiedet.
Zeichennutzer können neben Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und Lebensmittelherstellern auch Handwerksbetriebe, Direktvermarkter, Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sowie ideelle Förderer sein. Eine Gebührenordnung regelt die Kosten für die Nutzung des Zeichens, während eine Prüfsystematik die Einhaltung der Kriterien durch etablierte Prüfsysteme und Zertifizierungsgesellschaften gewährleistet.
8. April 2024/ Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL)/ Deutschland.
https://zkhl.de