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Zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen Afrikanische Schweinepest angeordnet

Verbraucherschutzministerium ordnet Maßnahmen außerhalb bestehender ASP-Restriktionszonen an: Verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und verstärkte Fallwildsuche.

6 Oktober 2020
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Brandenburg verstärkt seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Verbraucherschutzministerium hat mit einem Erlass zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung jetzt zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der ASP in noch nicht betroffenen Gebieten des Landes angeordnet. Außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen sollen Jägerinnen und Jäger ab sofort flächendeckend verstärkt Wildschweine erlegen und noch intensiver verendete Wildschweine suchen und beproben. In den festgelegten gefährdeten Gebieten gilt noch ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten.

In allen Landkreisen des Landes Brandenburg außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen sollen Jagdausübungsberechtigte folgende Maßnahmen durchführen:

  • Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes
  • Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)
  • Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.

In den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz sind außerhalb von ASP-Restriktionszonen von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen.

Die Zahl der von den Jägerinnen und Jägern im vergangenen Jagdjahr 2019/2020 erlegten Wildschweine stieg im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent auf 102.131 an. Damit wurde eine Rekordstrecke erzielt. Allerdings deutet ein weiteres Anwachsen der Wildschweinstrecke nicht darauf hin, dass die Gesamtpopulation zurückgeht.

5. Oktober 2020/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de

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