Rat erzielt Einigung über Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie
In ihrer allgemeinen Ausrichtung haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission dahin gehend geändert, dass auch Intensivtierhaltungsbetriebe mit einer höheren Anzahl an Großvieheinheiten (GVE) als 350 GVE (Rinder und Schweine), 280 GVE (Geflügel) und 350 GVE (landwirtschaftliche Gemischtbetriebe) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.