COVID-19: Flexibilisierung der amtlichen Kontrollen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln
Angesichts der Tatsache, dass die derzeitige durch das Coronavirus (COVID-19) verursachte Krise die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in vollem Umfang im Einklang mit dem EU-Recht durchzuführen, auf außergewöhnliche und beispiellose Weise auf die Probe stellt, hat die EU die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 erlassen.