Afrikanische Schweinepest: Landeskrisenstab beschließt schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen
Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.