Hintergrund der Veröffentlichung des Leitfadens ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht, nach dem insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter in der besonderen Verantwortung stehen, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ auf den eigenen Betrieben sicherzustellen. Dies beinhaltet neben Kenntnissen zu Tiergesundheit und Tierseuchen sowie deren Verbreitungsgefahren auch Maßnahmen zum Schutz der Schweine – wie Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Reinigung oder Desinfektion. Außerdem müssen betriebsindividuelle, schriftliche Biosicherheitsmanagementpläne erstellt werden.
In der praktischen Umsetzung hilft den Betrieben nun neben dem Biosicherheitsleitfaden eine bebilderte Anleitung zur Einfriedung der Betriebe, um Landwirt*innen dabei zu unterstützen, die Außengrenzen ihrer Betriebe noch sicherer zu gestalten. Die Dokumente ergänzen die kostenlose betriebsindividuelle Risikobewertung der ASP Risikoampel der Universität Vechta, die in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und der Tierseuchenkasse Niedersachsen an das neue EU-Tiergesundheitsrecht angepasst wird.
Wie geht es weiter?
Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhaltungen. Daher soll das Niedersächsische Biosicherheitskonzept zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden. Die Gründung der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ ist für Februar 2023 geplant, an der Dr.in Barbara Grabkowsky, Leiterin des Verbunds Transformationsforschung Agrar (trafo:agrar), für die Universität Vechta ebenfalls mitwirken wird. Die Version 2.0 der ASP Risikoampel ist noch in diesem Frühjahr geplant, eine Rinder-Risikoampel ist derzeit schon in Erarbeitung.
24. Januar 2023 - Universität Vechta