Im September 2020 wurden die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland registriert, seitdem hat sie sich stark ausgebreitet. Für die landwirtschaftlichen Betriebe hat ein ASP-Ausbruch gravierende Auswirkungen, denn der Staat verhängt strenge Auflagen. „Sähen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, sagt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Der Hintergrund: Die Tierseuche ist extrem ansteckend, ihre Weiterverbreitung in andere Regionen soll unbedingt verhindert werden. Eine Besonderheit von Wildschweinen: Sie sind standorttreu und verlassen eine Region in der Regel nur, wenn sie aufgescheucht werden. „Deshalb sind in den Schutzzonen auch die Jagd und der Holzeinschlag verboten – genauso wie Spaziergänge im Wald“, erklärt Ziegler. Für Haus- und Wildschweine ist das Virus meist tödlich, für Menschen und andere Tiere bedeutet es keine Gefahr.
ASP-Ernteversicherung sichert Liquidität der Landwirte
Wenn Landwirte ihre Felder nicht mehr bewirtschaften dürfen, drohen gravierende finanzielle Verluste. „Die Bauern brauchen den Erlös aus der Ernte, um neues Saatgut oder Düngemittel zu kaufen“, weiß Ziegler. Es gibt zwar staatliche Entschädigungen, oft dauert es aber lange, bis die Gelder fließen. „Wir reagieren auf die Bedürfnisse der Landwirte: In Verbindung mit unserer AgrarPolice können seit Beginn des Jahres auch Neukunden wieder die ASP-Ernteversicherung abschließen“, berichtet Ziegler. Deutschlandweit bieten nur zwei Versicherer diesen Schutz an. Die Ernteversicherung der R+V kommt zeitnah für den Verlust durch den ASP-Ausbruch auf und sichert so die Liquidität der Landwirte. Die R+V beauftragt dann einen Sachverständigen, der den Schaden ermittelt. Außerdem wurden die Leistungen erweitert. Futtermais oder Weizen, der in den ASP-Regionen geerntet wird, wird vom Landhandel schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. „Hier springen wir ein und erstatten bis zu zehn Prozent des Marktpreises“, sagt Ziegler. Für R+V-Bestandskunden wird die Produkthaftung kostenlos erweitert.
Menschen können die Tierseuche verbreiten
Um zu verhindern, dass sich die tödliche Seuche weiter ausbreitet, empfiehlt Ziegler, alle Hygienevorgaben einzuhalten. Denn auch ohne direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen kann es zur Ansteckung kommen. Der Mensch kann das Virus über seine Schuhe, Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Speisereste ebenfalls verbreiten. So lassen sich vermutlich auch die ersten sogenannten Satelliten-Ausbrüche der Schweinepest in Deutschland erklären: Auf einem Schweine-Masthof südlich von Rostock und in einer Wildschweinpopulation an der Autobahn A24 nahe Parching wurde ASP nachgewiesen – also weit von der Grenze entfernt. „In diesen Fällen haben vermutlich Menschen die Seuche über ihre Kleidung oder Essensreste verbreitet“, sagt Ziegler und warnt: „Wenn die Hygieneauflagen nicht eingehalten werden, kann die Seuche jederzeit überall in Deutschland ausbrechen.“
6. Januar 2022 - R+V