Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland (Niedersachsen) der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden nun die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche umgesetzt. Damit die für Menschen ungefährliche, aber für Tiere tödliche Erkrankung lokal begrenzt werden und entsprechende Reglementierungen zeitnah wieder aufgehoben werden können, seien wirksame Biosicherheitsmaßnahmen wichtiger denn je, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.
So wurde nun der Leitfaden „Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“ inklusive Checklisten veröffentlich. Von der Universität Vechta haben Dr.in med. vet. Maria Gellermann und Dr.in Barbara Grabkowsky am Leitfaden federführend mitgearbeitet. Bereits Ende November 2021 gründete sich die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Schweinehaltungen“ aus Experte*innen unterschiedlicher Institutionen. In dieser AG wurde der neue Leitfaden entwickelt und nun veröffentlicht.
Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell des Landvolks. Der Leitfaden beziehe sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften. Im Einzelfall könnten weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.
Der Leitfaden ist hier frei verfügbar.
Darüber hinaus bietet die ASP-Risikoampel der Universität Vechta als Online-Tool schnelle Unterstützung bei der Einschätzung zum Risikostatus des eigenen Betriebs.
12. Juli 2022 - Universität Vechta